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Offener Brief: DNA-Sammelwut stoppen!

Das Gen-Ethische Netzwerk Berlin (GeN) hat jetzt unter dem Motto „DNA-Sammelwut stoppen!“ eine Kampagne gestartet, die auch vom Bundesvorstand der RH unterstützt wird. Unter der Kampagnenseite www.fingerwegvonmeinerdna.de finden sich der Offene Brief ans Justizministerium, zu dessen ErstunterzeichnerInnen auch die RH gehört, sowie weitere Kampagnenmaterialien. Bitte verbreitet die Info weiter!

Seit ihrer Einrichtung 1998 wächst die DNA-Datenbank beim Bundeskriminalamt beständig; derzeit umfasst sie bereits über 700.000 DNA-Profile. Längst geht es nicht mehr nur um Kapitalverbrechen wie Mord oder Vergewaltigung – wenn das jemals die alleinige Zielsetzung der polizeilichen Erfassung biologischer Merkmale gewesen ist. DNA-Proben werden bei jeder sich bietenden Gelegenheit entnommen, etwa bei Wohnungseinbrüchen, Diebstählen oder sogar Fällen von Beleidigung, und oft auch im Rahmen von Massengentests. Angesichts dieser Entwicklung hat sich selbst die amtierende Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger wiederholt gegen die „präventive Ausweitung der DNA-Erfassung“ ausgesprochen und dagegen, dass „der Verdachtsmoment und der Zugriff des Staates auf den Einzelnen sehr weit nach vorne verlagert wird“.

Die DNA-Überwachung heute hat diese problematischen Dimensionen längst angenommen. Die Zahl der in den DNA-Datenbanken der Kriminalämter von Bund und Ländern gespeicherten DNA-Profile wächst beständig, und die Datenspeicherung wird schlecht kontrolliert. Es ist höchste Zeit, dieser Entwicklung etwas entgegenzusetzen.

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Prozesstermin gegen Roman

> > Dienstag, 24.05.2011, 9:45h, Saal A124
> > Justizgebäude Nymphenburgerstr. 16, München

Anklage: „Am 28.10.2010 fand auf dem Marienplatz in München ein PLatzkonzert des Gebirgsjägercorps der Bundeswehr statt. Während des Konzertes um 15.10 Uhr erschien der Angeschuldigte mit weiteren ca. zwanzig Personen, wobei sie Transparente un Lärminstrumente mit sich führten. Die Gruppe begann sodann auf lautstark auf Trillerpfeifen zu pfeifen, lärmend auf Bratpfannen und Kochtöpfe einzuschlagen und dabei „Bundeswehr raus aus Afghanistan“ zu rufen. (…) Die Konzertveranstalter (…) mussten ca. 20 Min. unterbrechen.
Der Angeklagte wird daher beschuldigt, einen Menschen rechtswidrig mit Gewalt zu einer Unterlassung genötigt zu haben, strafbar als Nötigung gemäß § 240 Abs. 1, Abs2 StGB“

KOMMT ZUR VERHANDLUNG ! KEINE MIILITÄRPROPAGANDA IM ÖFFENTLICHEN RAUM ! BUNDESWEHR ABSCHAFFEN !

„Justice on Trial“ – Filmvorführung und Buchvorstellung am 2. Juni 2011

FILMVORFÜHRUNG UND VERANSTALTUNG MIT DER FILMEMACHERIN Johanna Fernandez
am 2. Juni 2011, 20 Uhr
Eine-Welt-Haus, Schwanthalerstr. 80, München

Mumia Abu-Jamal – Journalist im Todestrakt

In der Nacht des 9. Dezember 1981 gab es im damaligen Rotlichtbezirk von Philadelphia eine Schießerei, an deren Ende der Polizist Daniel Faulkner tot war und der stadtbekannte Radio-Journalist Mumia Abu-Jamal schwer verletzt ins Krankenhaus gebracht wurde. Der Polizist war weiß, der Journalist schwarz.

Download Flyer (pdf)
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Neuerscheinung: „Freiheit für Mumia Abu-Jamal“ in der LAIKA-Reihe „Bibliothek des Widerstands“

Erscheinungstermin Mai 2011

Ein kurzer Überblick über den Inhalt:

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Knast – eine eigene Welt!

(von Thomas Meyer – Falk)

In deutschen Gefängnissen geschieht mitunter auch Sonderbares, was im
ersten Moment zum Lachen reizt, oder ungläubig den Kopf schütteln lässt;
aber fast immer weist die auch noch so skurril anmutenste Situation auf
tiefer gehende und vor allem bedrückende Zustände hin. Von diesen soll
heute die Rede sein.

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Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen strafgerichtliche Verurteilung wegen Nötigung durch Sitzblockade auf einer befahrenen Straße

Bundesverfassungsgericht – Pressestelle – Pressemitteilung Nr. 25/2011 vom 30. März 2011

Beschluss vom 7. März 2011
1 BvR 388/05

Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen strafgerichtliche Verurteilung wegen Nötigung durch Sitzblockade auf einer befahrenen Straße

Am 15. März 2004 ließ sich der Beschwerdeführer zusammen mit circa 40 anderen Personen aus Protest gegen die sich abzeichnende militärische Intervention der USA im Irak auf der zu dem Luftwaffenstützpunkt der US-amerikanischen Streitkräfte bei Frankfurt am Main führenden Ellis Road nieder. Daraufhin wurde er vom Amtsgericht wegen Nötigung nach § 240 StGB zu einer Geldstrafe verurteilt.

Das Landgericht verwarf die hiergegen gerichtete Berufung des Beschwerdeführers. Die Demonstranten hätten den Tatbestand der Nötigung erfüllt, indem sie mit der Sitzblockade gegenüber denjenigen Fahrzeugführern Gewalt ausgeübt hätten, die durch vor ihnen anhaltende Fahrzeuge an der Weiterfahrt gehindert worden seien. Außerdem hätten sie rechtswidrig gehandelt. Die von ihnen ausgeübte Gewalt sei Mittel zum Zweck der Erregung von Aufmerksamkeit für bestimmte politische Zwecke gewesen. Zwangseinwirkungen, die allein darauf abzielten, durch gewaltsamen Eingriff in Rechte Dritter gesteigertes Aufsehen in der Öffentlichkeit zu erregen, seien durch das Grundrecht der Versammlungsfreiheit nicht gedeckt. Zudem sei die Beeinträchtigung fremder Freiheit ein völlig ungeeignetes Mittel zur Erreichung des angestrebten Zweckes gewesen. Schließlich beseitigten gesellschaftspolitische Motive nicht die Rechtswidrigkeit des Eingriffs in Rechte Dritter, sondern seien in der Strafzumessung zu berücksichtigen.

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SZ: Haltlose Anklage: Siko-Chef Ischinger kann sich an einen Schlag nicht erinnern.

(sueddeutsche.de vom 31.03.2011)
Selbst die Staatsanwältin fordert Freispruch für Linksaktivisten

Ein wegen Körperverletzung, Beleidigung und Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte angeklagter Linksaktivist ist im Berufungsverfahren am Münchner Landgericht in allen Punkten freigesprochen worden. Die Staatsanwaltschaft hatte dem 35-jährigen Hans-Georg E. unter anderem vorgeworfen, den Leiter der Münchner Sicherheitskonferenz, Wolfgang Ischinger, attackiert zu haben. Doch wie bei den anderen Anschuldigungen stellte sich heraus, dass der Sprachlehrer stets nur friedlich protestiert hatte. ‚Die Anklage ist wie ein Kartenhaus zusammengefallen‘, sagte Verteidiger Marco Noli nach der Sitzung.

Der ganze Artikel:
http://www.sueddeutsche.de/95738v/4001497/Haltlose-Anklage-Siko-Chef-Ischinger-kann-sich-an-einen-Schlag-nicht-erinnern.html

SZ: Freispruch für Nazi-Gegner

(SZ vom 29.03.2011)
Blockade eines Aufmarsches der Rechten
Freispruch für Nazi-Gegner

Der Antifaschist Werner P. ist vom Vorwurf freigesprochen worden, in Fürstenried am 8. Mai vergangenen Jahres rechtswidrig einen Marsch von Neonazis blockiert zu haben. Die Entscheidung des Amtsgerichts bedeutet eine Schlappe für Polizei und Staatsanwaltschaft. Letztere hatte eine Geldstrafe gefordert. Entscheidend für den Freispruch war, dass die Polizei die Nazi-Gegner nicht zum Verlassen der Straße aufgefordert hatte.

Der ganze Artikel:
http://www.sueddeutsche.de/muenchen/blockade-eines-aufmarsches-der-rechten-freispruch-fuer-nazi-gegner-1.1078505

Aktions- und Veranstaltungswoche gegen Repression

Wir freuen uns Euch hiermit das Programm der Aktions- und Veranstaltungswoche gegen Repression vorzustellen. In der Woche vom 13.03. – 20.03.2011 werden unterschiedliche Aspekte von Repression gegen soziale Bewegungen und linke Strukturen thematisiert.

Dabei möchten wir auf aktuelle Entwicklungen und Diskurse, wie z.B. die sogenannte Extremismusdebatteeingehen. Die Folgen dieser Debatte
sind unmittelbar spürbar, beispielsweise wenn antifaschistischen Initiativen wie das a.i.d.a. Archiv Gelder gestrichen werden,weil sie unter Verdacht des »Linksextremismus« stehen.

Neben Vorträgen und Diskussionen sollen mit verschiedenen Workshops, Solipartys und einer Demo am 18. März, dem »Tag der politischen Gefangenen«, die praktischen Bezüge nicht fehlen.

Es geht uns – einem Zusammenschluss von verschiedenen politischen Gruppen, Initiativen und Aktivist_innen – darum, dass Repression nicht als individuelles Problem der Betroffenen gesehen wird. Die Veranstaltungswoche ist deshalb dem Bedürfnis entsprungen, einen kollektiven und solidarischen Umgang mit Repression zu finden.

Wir hoffen auf euer Kommen und gute Diskussionen! Don’t let the system get you down

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Einstellung abgelehnt

Von: Redaktion Luzi-M

Im ersten Prozess wegen der Blockade des Naziaufmarsches in Fürstenried am 08. Mai 2010 fordert der Angeklagte Freispruch

Es war sozusagen der Auftakt einer ganzen Reihe von Prozessen, in denen die Staatsanwaltschaft München inzwischen 15 Antifaschist_innen die „Störung einer Versammlung“ vorwirft. Die überwiegend jüngeren Aktivist_innen sollen am 8. Mai 2010, dem 65. Jahrestag der Kapitulation des Naziregimes die Straße besetzt haben, woraufhin die Neonazis um Phillip Hasselbach wieder umkehren mussten.

Nur: rund 300 weitere Antifaschist_innen aus einem breiten Bündnis, darunter mehrere Promis aus SPD, Grünen und Gewerkschaften taten das selbe, werden jedoch nicht belangt. Seit Monaten regt sich daher Unmut unter den Antifaschist_innen. Bereits Ende Oktober vergangenen Jahres erklärten Grünenstadtrat Sigi Benker und die Anwältin ANgelika Lex öffentlich, dass sie ebenfalls den „Neonazi-Aufmarsch blockiert“ hätten. Bisher haben dem Münchner Merkur zufolge 24 Demonstrant_innen den offenen Brief unterzeichnet.

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Stoppt die Vorratsdatenspeicherung! Jetzt klicken & handeln!Willst du auch bei der Aktion teilnehmen? Hier findest du alle relevanten Infos und Materialien: