Repression gegen Rosenheimer Antimilitarist_innen

Ein Beitrag der Infogruppe Rosenheim:

Fünf Antimilitarist_innen soll möglicherweise im Februar noch der Prozess am Amtsgericht Rosenheim gemacht werden. Ihre Vergehen: Sie waren entweder Versammlungsleitung bei der Kundgebung gegen den Bundeswehreinsatz an der Berufsschule II oder lagen symbolisch für die Millionen von Kriegstoten zeitweise in deren Einfahrt. Der Tatbestand könnte wie immer auch „Meinungsäußerung“ genannt werden, konkret hat er den Namen „Auflagenverstöße“ bekommen.

Bevor wir an dieser Stelle einen dazugehörigen Bericht aus dem Info des Autonomen Solifonds dokumentieren, gleich der Spendenaufruf: Die Prozesse kosten – egal wie sie ausgehen – Geld. Ihr könnt uns mit Überweisungen auf das Konto der Roten Hilfe mit entsprechendem Verwendungszweck unterstützen:

Rote Hilfe e.V.
Nr. 220 16-803
Postbank München
BLZ 700 100 80
Verwendungszweck: RO BW wegtreten

Im letzten Soli-Info freuten wir uns noch, dass das Bayerische Versammlungsgesetz vom Bundesverfassungsgericht ordentlich auseinandergenommen wurde. Im Mai mussten wir allerdings feststellen, dass es gar keine gesetzlichen Grundlagen braucht, um die Versammlungsfreiheit ad absurdum zu führen. Die Stadt Rosenheim schafft das auch ganz alleine – und um dem die Spitze aufzusetzen bedachte sie fünf Akivist_innen mit je 400€ Bußgeld zuzüglich Gebühren und Verwaltungsauslagen. Doch der Reihe nach…

Propagandafeldzug an der Heimatfront

Die Bundeswehr wirbt für ihre mörderische Praxis in den letzten Jahren verstärkt an Schulen. Nachdem die Gesellschaft jungen Menschen immer mehr Perspektiven verbaut, scheint ihr Versprechen vom „sicheren“ Arbeitsplatz erfolgsversprechend zur Rekrutierung. Das Image der Bundeswehr ist vor dem Hintergrund bewaffneter Auslandseinsätze und der Kriegsbeteiligung in Afghanistan durchaus angekratzt. Deshalb wird ein gehöriger Aufwand betrieben, um die Militärpropaganda schon bei Kindern und Jugendlichen anzubringen. Im Zeitraum vom 18. bis 20.Mai fand ein ideologisierender Bundeswehreinsatz an der Berufsschule II in Rosenheim statt. Das Friedensbündnis hatte für den ersten Montag eine Kundgebung angemeldet, um Schüler_innen und Bevölkerung auf die wirklichen Hintergründe der militärischen Versprechen hinzuweisen und die Ablehnung zum Ausdruck zu bringen.

Freies Geleit für die Bundeswehr

Der Stadt Rosenheim reagierte auf die Anmeldung zunächst nicht und lud erst unmittelbar vor der Aktion zum „Kooperationsgespräch“. Dort spielte sich Unglaubliches ab: Die beantragte Lautsprecheranlage wurde von vorneherein untersagt. Ein Megaphon zunächst gestattet. Nachdem ergänzend um einen Ghettoblaster gebeten wurde, untersagte der Sachbearbeiter in telefonischer Rücksprache mit der Polizei die Benutzung eines Megaphons. Das Friedensbündnis hatte dadurch keine Möglichkeit mehr, Redebeiträge zu halten.
Doch das war nicht die einzige Ungeheuerlichkeit in diesem Zusammenhang: Die Stadt Rosenheim verlangte allen Ernstes, dass die Kundgebung erst mit ihrem Beginn aufgebaut werden darf. Nachdem Pavillions, Infostände, Stellwände, Bierbänke und -tische geplant waren, ist das schlichtweg unmöglich, bzw. zieht eine erhebliche Beeinträchtigung der Außenwirkung mit sich. Rechtsverständige sahen in dem Bescheid noch weitere gravierende Mängel: Verklausuliert wären mögliche Sachbeschädigungen der Versammlungsleitung, der der Auflagenbescheid noch nicht einmal zugestellt wurde, privat in Rechnung gestellt worden. Sie hätte zudem im vollkommenen Widerspruch zum Brockdorf-Urteil die Verantwortung für rechtswidriges Verhalten von Kundgebungsteilnehmer_innen übernehmen sollen.

Einschüchterung und Behinderung

Insgesamt war der gesamte Auflagenbescheid darauf ausgerichtet, die Kundgebung zu behindern und die Versammlungsleitung unter Druck zu
setzen, bzw. abzuschrecken, wieder eine Kundgebung anzumelden. Wegen der kurzen Zeitspanne bis zur Kundgebung wurde auf den Rechtsweg aber zunächst verzichtet und stattdessen auf Grundlage der 72-Stunden-Regelung eine Spontandemonstration gegen Behördernwillkür vorbereitet. Wie von der Stadt Rosenheim und der Polizei offenbar erwünscht, konnten auf der Kundgebung keine Redebeiträge sinnvoll abgehalten werden. Drei Personen legten sich allerdings symbolisch für Millionen von Kriegstoten in die Einfahrt der Berufsschule gelegt. Dadurch wurde die Zufahrt des Bundeswehr-Karriere-Trucks kurzzeitig verzögert. Das rief eine ganze Einsatzhundertschaft der Bereitschaftspolizei auf den Plan, die den ganzen Tag zum Schutz der Bundeswehr vor einer Hand voll Friedensaktivist_innen vor Ort blieb.

Nichts bleibt unbestraft…

Doch damit nicht genug: Fünf Aktivist_innen erhielten im Sommer je Bußgelder in Höhe von 400€. Die kollektiv erhobenen Vorwürfe: Aufbau von Kundgebungsmittel vor der genehmigten Zeit (200€), Behinderung der Zufahrt zur Berufsschule (100€) und Betreten des Grundstücks der Hauptschule Mitte (100€). Die Grundlage: Ein noch nicht einmal eine DinA4 Seite umfassender „Ermittlungsbericht“ der Rosenheim Cops und ein Aktenvermerk eines Polizeibeamten. Der „Die-In“ wurde dabei von der Berufsschule einfach mal an die Hauptschule verlegt. Das macht zwar logisch betrachtet keinen Sinn, reicht aber um gleich zwei vermeintliche Gesetzesübertretungen zu konstruieren.
Gegen den Bußgeldbescheid der Stadt Rosenheim wurde von allen Betroffenen Widerspruch eingelegt. Die Chancen, dass sich im weiteren Verfahren die Vorwürfe als juristisch unhaltbar erweisen, stehen zwar nicht schlecht. Doch bekannter Maßen sind subjektives Rechtsempfinden und die Schieflage im politischen Strafverfahren zwei unterschiedliche Paar Stiefel. Hier werden weniger einzelne Handlungen auf ihre Rechtswidrigkeit geprüft, sondern vielmehr politische Ansichten und die „Dreistigkeit“ sie zu formulieren kriminalisiert.

Call for solidarity!

Wie auch immer das weitere Verfahren läuft: Die Betroffenen sind auf eure Solidarität angewiesen. Einerseits werden Kosten für anwaltliche Beratung entstehen, andererseits ist es wichtig, dass über das ungeheuerliche Vorgehen der Staatsmacht geredet wird. Helft uns, eine kritische Öffentlichkeit herzustellen und wenn ihr könnt: Spendet für den Autonomen Rechtshilfefonds Rosenheim!

Das ganze Soli-Info steht zum download bereit bei http://is.gd/7FyQb





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