Seit Oktober 2008 produzieren einige aus dem Berliner Free Mumia Bündnis eine wöchentliche Radiosendung. Diese wird immer montags um 18 Uhr auf den Frequenzen des Offenen Kanal Berlin (Alex) ausgestrahlt und läuft zusätzlich ab 20 Uhr für einen Tag als Dauerrotation auf Radio-Metropolis.de. Der Livestream lautet http://85.214.123.163:8000/metropolis.m3u
Ab jetzt werden Teile dieser Radiosendungen und andere Beiträge zu den Themen Mumia Abu-Jamal, Kampf gegen die Todesstrafe, Gefängnis-Industrie u.a. zum download bereitgestellt.
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Am Dienstag, den 19.1.2010 wurde eine Person aus der linken Szene Münchens von Beamten des Verfassungsschutz angesprochen. Dabei wurde explizit die im Februar stattfindende „Sicherheitskonferenz“ erwähnt. Der Angesprochene liess sich jedoch auf kein Gespräch mit den Geheimdienstmitabeitern ein.
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»Mumia Abu-Jamal ist stark, er ist ein Kämpfer«
Die internationale Kampagne zur Rettung des Bürgerrechtlers vor der Todesstrafe muß intensiviert werden. Ein Gespräch mit Robert R. Bryan
Interview: Jürgen Heiser
http://www.jungewelt.de/2010/01-22/036.php
Folgender Beitrag auf Freedom now erläutert erneut und verständlich die momentane Situation von Mumia nach der Entscheidung des US Supreme Court.
http://www.freedom-now.de/news/artikel593.html
Legal Update
Date: January 19, 2010
From: Robert R. Bryan, lead counsel
Subject: Mumia Abu-Jamal, death row, Pennsylvania United States Supreme Court decision, etc.
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Der Kampf um das Leben Mumia Abu-Jamals geht weiter:
Supreme Court wies den Fall zur Entscheidung an das 3. Bundesberufungsgericht in Philadelphia zurück.
Der Oberste Gerichtshof der USA, der Supreme Court, hat heute beschlossen, den Einspruch der Staatsanwaltschaft Philadelphia gegen die Aufhebung des 1982 verhängten Todesurteils gegen Mumia Abu-Jamal durch zwei Bundesgerichte im Jahr 2001 und 2008 anzunehmen, und den Fall zur Entscheidung über das Strafmaß – lebenslange Haft ohne die Möglichkeit einer weiteren Anhörung oder Vollzug der Todesstrafe – an das 3. US-Bundesberufungsgericht in Philadelphia zurück zu verweisen.
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Göttingen, den 19. Januar 2010
Der Oberste Gerichtshof der Vereinigten Staaten von Amerika hat heute Morgen kurz nach 10 Uhr Ortszeit die Entscheidung im Falle des 1982 zum Tode verurteilten linksradikalen afroamerikanischen Journalisten Mumia Abu-Jamal bekanntgegeben: Der Supreme Court nahm den Einspruch der Staatsanwaltschaft Philadelphia gegen die Aufhebung des vor 28 Jahren verhängten Todesurteils gegen Mumia an, verwies aber die Entscheidung über das in seiner Sache zum Tragen kommende Strafmaß – lebenslange Haft ohne die Möglichkeit einer weiteren Anhörung oder Vollzug der Todesstrafe – an das 3. Bundesberufungsgericht in Philadelphia zurück.
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Der Oberste Gerichtshof der USA hat entschieden – allerdings nicht für eine baldige Hinrichtung, sondern zunächst für eine Zurückweisung des Falls an das 3. Bundesberufunsggericht. WICHTIG: DIE NOTFALLPROTESTE „Mumia 3 plus 12″ sind ausgesetzt, um neu beraten zu können! Aber die Mobilisierung FREE MUMIA und für die Abschaffung der Todesstrafe gehen weiter!
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Göttingen, den 19. Januar 2010
Am heutigen Dienstag gingen Teile des Politischen Staatsschutzes der Landeskriminalämter in Dresden und Berlin mit Razzien massiv gegen aktive AntifaschistInnen vor.
Grund für diesen Repressionsschlag sei eine Kampagne linker und antifaschistischer Gruppen gegen den rechten Aufmarsch in Dresden, der am 13. Februar stattfinden soll. Die AktivistInnen hatten ihre Kampagne unter das Motto „Gemeinsam blockieren“ gestellt, das die Staatsanwaltschaft Dresden nun als „Aufruf zu Straftaten“ wertete und die Razzien anordnete.
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Presseeklärung des Berliner Bündnis Freiheit für Mumia Abu-Jamal!:
Die Nachrichtenagentur Reuters (USA) meldet, dass für den kommenden Dienstag, den 19. Januar 2010, eine Entscheidung im Fall Mumia Abu-Jamal vom US Supreme Court, dem Obersten Gerichtshof der USA, erwartet wird (1).
„Der Supreme Court entscheidet über nicht mehr und nicht weniger als das Leben meines Mandanten Mumia Abu-Jamal“, betont dessen Anwalt Robert R. Bryan.
Der US Supreme Court wird über den Antrag der Staatsanwaltschaft Philadelphias auf Anwendung der Todesstrafe ohne weitere Anhörung gegen den afro-amerikanischen Journalisten und Publizisten befinden. Das Gericht kann diesem Antrag folgen, die Entscheidung darüber an das 3. Bundesberufungsgericht Philadelphia zurückverweisen oder den Antrag ablehnen.
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